Berufsfachschule - Dreijähriger Bildungsgang Büchsenmacher
Ziel der Ausbildung:
- vorrangig Erstausbildung
- Berufsausbildung zum Staatlich geprüften Büchsenmacher
- auf Antrag des Schülers Prüfung durch die Handwerkskammer möglich
Aufnahmevoraussetzungen:
Hauptschulabschluss
Dauer der Ausbildung:
3 Jahre
Ablauf der Ausbildung:
Theoretischer und fachpraktischer Unterricht in Blockwochen und 14 Wochen Betriebspraktikum
Ausbildungsinhalte:
Allgemeiner Unterricht
- Deutsch
- Religion/Ethik
- Sozialkunde
- Sport
Fachtheoretischer Unterricht:
1. Ausbildungsjahr:
- Wirtschaftslehre
- Englisch
- Lernfeld 1 Fertigen von Bauelementen mit handgeführten Werkzeugen
- Lernfeld 2 Fertigen von Bauelementen mit Maschinen
- Lernfeld 3 Herstellen von einfachen Baugruppen
- Lernfeld 4 Warten technischer Systeme
2. Ausbildungsjahr:
- Wirtschaftslehre
- Englisch
- Lernfeld 5 Anpassen und Montieren von Waffenteilen
- Lernfeld 6 Analysieren und Herstellen von Einzelladern
- Lernfeld 7 Analysieren und Herstellen von Mehrladern
- Lernfeld 8 Analysieren und Herstellen von Kipplaufwaffen
3. Ausbildungsjahr:
- Wirtschaftslehre
- Englisch
- Lernfeld 9 Analysieren und Herstellen von Kurzwaffen
- Lernfeld 10 Waffen nach Kundenwunsch spezifizieren
- Lernfeld 11 Waffen pflegen, warten und instandsetzen
- Lernfeld 12 Prüfen, Einstellen und Einschießen von Waffen
Fachpraktischer Unterricht:
1. Ausbildungsjahr:
- Grundausbildung Metall
- Arbeit an Luftdruckwaffen
- Maschinenkurs
2. Ausbildungsjahr:
- Herstellung weißfertiger Waffen aus Einzelteilen
- Montage/Demontage von Kurzwaffen
3. Ausbildungsjahr:
- Schäfterarbeiten
- Zielfernrohrmontagen
- Reparatur von Jagd- und Sportwaffen an schuleigenen Waffen
Wege nach der Ausbildung:
- Eintritt in das Berufsleben als Büchsenmacher
- Meisterausbildung
- Technikerausbildung
Anmeldung zur Ausbildung bis 31. März des jeweiligen Jahres mit folgenden Unterlagen:
- Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf
- Kopie aller vorhandenen Abschlusszeugnisse
- Einverständniserklärung der Eltern
- Führungszeugnis nach § 30 BZRG
- Ärztliches Attest
Hinweis:
Berufsfachschüler erhalten keine Ausbildungsvergütung. Ausbildungsbeihilfe wird nach den Richtlinien des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gewährt.
Die Kosten für eine Erstausstattung sind einzukalkulieren und gliedern sich wie folgt:
- 850,00 € für Werkzeuge
- 250,00 € Büchergeld
- 100,00 € für Arbeitsschutzbekleidung